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Übersicht


Was ist Alleinarbeit?

Unter dem Begriff Alleinarbeit bzw. Einzelarbeitsplatz versteht man gemäß der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ Arbeiten, die eine Person allein und damit außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen und unabhängig von der Dauer der Tätigkeit ausführt. Bei Alleinarbeit sind die Kontaktmöglichkeiten zu anderen Personen im Unternehmen eingeschränkt. Einzelarbeitsplätze gibt es in verschiedenen Branchen und ist auch zulässig, sofern nicht nicht staatliche oder Vorschriften der
Unfallversicherungsträger die Einrichtung von konkreten Einzelarbeitsplätzen untersagen.

In welchen Branchen kommt Alleinarbeit häufig vor?

Energie- und Versorgungsunternehmen

Tätigkeiten in der Versorgungsindustrie wie beispielsweise die Instandhaltung der technischen Netzinfrastruktur finden überwiegend in Alleinarbeit statt. Obwohl sich die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter:innen durch moderne Schutzausrüstung verbessert hat, besteht laut den Berufsgenossenschaften weiterhin das Risiko schwerer Unfälle.

Spezifischen Tätigkeiten

Aufgrund von Fachkräftemangel und zunehmender Automatisierung finden Tätigkeiten von Mitarbeiter:innen in der Versorgungsindustrie überwiegend in Alleinarbeit statt. Tätigkeiten, die in Alleinarbeit ausgeführt werden, können bei Netzbetreibern, Energieerzeugern, Stadtwerken oder branchenspezifische Dienstleistungsunternehmen variieren.

  • Planung, Vermessung Instandhaltung der technischen (Netz-)Infrastruktur und Anlagen sowie unerwartete Störungsbeseitigung

  • Zählerablesung und Stromsperre bei den Endverbraucher:innen

  • Begehungen sowie Probenentnahmen für Umweltschutz und Abwasserentsorgung 

  • Objektmanagement, Kundenservice sowie Reinigung

Kundenstimme

Wiebke Karpa-Muhle
Haupt-Sicherheitsfachkraft von EWE NETZ

“Der Schutz unserer Mitarbeiter:innen hat für uns als Unternehmen die höchste Priorität. Aus diesem Grund wollen wir natürlich die Chancen der Digitalisierung nutzen. CALIMA ist ein benutzerfreundliches und intuitiv nutzbares Produkt. Wir sind überzeugt, damit unsere Mitarbeiter:innen zu jedem Zeitpunkt auf die denkbar beste Art und Weise zu schützen.”

Referenzunternehmen aus der Branche

Fallstudie

Laden Sie sich unsere Fallstudie herunter und stellen Sie diese gerne Ihren Kunden zur Verfügung.

Logistikunternehmen

Im Logistiksektor arbeiten Mitarbeiter:innen häufig außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen. Durch den Umgang mit Maschinen wie beispielsweise Gabelstaplern, Hubwagen, Förderbändern oder anderen Geräten sind sie einem gewissen Gefährdungspotenzial ausgesetzt. Um sicherzustellen, dass den Mitarbeitenden im Notfall schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, haben bereits einige Unternehmen Ihre Mitarbeiter:innen mit CALIMA ausgestattet.

Kundenstimme

Andreas Greshake
Teamleiter Fuhrpark von Sievert Logistik SE

“Durch das Notfallsystem und die angebundene Notruf- und Serviceleitstelle können wir so nun zu jeder Zeit und ohne organisatorischen Aufwand sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter:innen bei einem Notfall schnell Erste Hilfe bekommen.”

Fallstudie

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Produzierende Unternehmen

In der Nacht- oder Wochenendschicht arbeiten Mitarbeiter:innen in der Produktion häufig alleine. Durch den Umgang mit Maschinen besteht trotz moderner Sicherheitsausrüstung und -schulungen das Risiko schwerer Unfälle. Damit Notfälle der Mitarbeiter:innen nicht unbemerkt bleiben, setzen bereits einige Unternehmen zur Realisierung eines effektiven Notfallmanegements auf CALIMA.

Kundenstimme

Stefan Schwarzlmüller
Sicherheitsfachkraft bei Hexcel Composites GmbH & Co KG

“Im Zuge der Umstellung von DECT- auf WLAN-Netz haben wir bereits nach smartphonebasierten Lösungen zum Schutz unserer Alleinerbeitenden gesucht. CALIMA hat uns im Vergleich mit anderen Lösungen besonders durch die hohe Benutzerfreundlichkeit und Flexibilität der Notfallkette überzeugt.”

Fallstudie

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Soziale Einrichtungen

Mitarbeiter:innen in sozialen Einrichtungen arbeiten häufig alleine und sind durch den Umgang mit Patient:innen oder Klient:innen stellenweise der Gefahr von Bedrohung und Gewalt ausgesetzt. Da sich aufgrund von Kostendruck und Fachkräftemangel die Alleinarbeit nicht vermeiden lässt, haben bereits einige soziale Organisationen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter:innen CALIMA implementiert. Bei einer bedrohlichen Situation kann mit CALIMA unbemerkt Hilfe gerufen werden.

Kundenstimme

Andreas Stolz
Bereichsleitung Notrufdienstleistungen,von DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V.

"CALIMA bietet uns innovative Funktionen, die unsere vorherigen Notfall-Geräte übertreffen und einfach in unsere bestehenden Sicherheitsmaßnahmen integrierbar sind. Wir sind sehr dankbar für diese moderne Lösung, die unseren Mitarbeitenden eine zusätzliche Schutzmöglichkeit bietet und uns das Vertrauen gibt, schnell auf Notfälle reagieren zu können. ”

Fallstudie

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Alleinarbeit ist in vielen Situationen auch rechtlich erlaubt. Wenn eine Person allein arbeitet, müssen dennoch einige Vorschriften beachtet werden. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass bei einem Notfall unverzüglich Rettungskräfte alarmiert werden können und so rechtzeitig Hilfe eintrifft.

Unterschiedliche Gefährdungsstufen

Ebenso werden Alleinarbeitsplätze in verschiedene Gefährdungsgruppen eingeteilt. Diese ergeben sich aus der Arbeitsumgebung, sowie der Art der jeweiligen Tätigkeit.

Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr sind solche, bei denen besonders gefährliche Arbeiten verrichtet werden, wie beispielsweise Arbeiten mit Absturzgefahr, Umgang mit Gefahrstoffen, sowie Arbeiten an elektrischen Anlagen. Alleinarbeit ist hier nicht zulässig, wird das Risiko nicht durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen reduziert.

Die BGHM unterscheidet je nach Art der Gefährdung an dem jeweiligen EAP zwischen 11 Gefährdungsgruppen:

Quelle: BGHM-Information 102 Beurteilen von Gefährdungen und Belastung, Oktober 2021. (Es handelt sich hierbei um einen Auschnitt der Gefährdungsgruppen. Die komplette Übersicht finden Sie hier)‍

Wer darf Alleinarbeit leisten?

Auch in Unternehmen, in denen es Einzelarbeitsplätze gibt und diese zulässig sind, muss beachtet werden, dass nicht jede:r Mitarbeiter:in gesetzlich die Erlaubnis hat, Alleinarbeit zu verrichten. So sind beispielsweise Jugendliche und schwangere Frauen von Alleinarbeit ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende mit chronischen oder psychischen Erkrankungen, beziehungsweise einem erhöhten Gesundheitsrisiko, aber auch Mitarbeiter:innen mit Verdacht auf Suchterkrankungen.

Wann ist Alleinarbeit verboten?

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung der ausschlaggebende Faktor für die Zulassung von Alleinarbeit in einem Unternehmen. Dabei wird die jeweilige Tätigkeit einer der drei Gefährdungsstufen gering, erhöht oder kritisch zugeordnet. 

Bei gefährlichen Arbeiten, die einer kritischen Gefährdung entsprechen, ist Alleinarbeit nicht zulässig. Die jeweilige Tätigkeit wird demnach gemäß der DGUV-Regel 112-139 von mindestens zwei Personen ausgeführt. Hierbei gibt es weder Ausnahmen, noch kann das Risiko durch organisatorische oder technische Maßnahmen reduziert werden. 

Arbeiten, die einer kritischen Gefährdung entsprechen müssen immer von mindestens zwei Personen verrichtet werden.

Bei einer erhöhten Gefährdung ist Alleinarbeit prinzipiell verboten. Kann das Risiko jedoch durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen minimiert werden, so wird das Verbot aufgehoben. Dies erfolgt beispielsweise durch die Nutzung einer auf das Unternehmen abgestimmten Personen-Notsignal-Anlage (PNA).

Sie haben noch Fragen?

 

Dann kontaktieren Sie uns gerne. Als Ihre Ansprechpartner beantworten wir gerne alle Ihre Fragen.

 

👤 Michael Zerbin

📧 michael@calima.io

📲 +49 157 53224428

 

👤 Katharina Hochmuth

📧 katharina@calima.io

📲 +49 163 5149047

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