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Übersicht


Was ist Alleinarbeit?

Unter dem Begriff Alleinarbeit versteht man gemäß der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, Abs. 2.7 Arbeiten, die eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen und unabhängig von der Dauer der Tätigkeit ausführt. Bei Alleinarbeit sind die Kontaktmöglichkeiten zu anderen Personen im Unternehmen eingeschränkt.

Einzelarbeitsplätze gibt es in verschiedenen Branchen. Häufig findet man diese bei automatisierten Abläufen in der Produktion, bei Reinigungs-, Wartungs- oder Kontrollarbeiten, sowie in Kraftwerken, Kläranlagen oder Deponien. Auch bei Kontrollgängen auf weitläufigen Anlagen oder in den Betriebsferien ist Alleinarbeit keine Seltenheit. Auch in der Gastronomie und im Einzelhandel gibt es Tätigkeiten, die von einer Person allein ausgeführt werden.

Alleinarbeit ist in vielen Situationen auch rechtlich erlaubt. Wenn eine Person allein arbeitet, müssen dennoch einige Vorschriften beachtet werden. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass bei einem Notfall unverzüglich Rettungskräfte alarmiert werden können und so rechtzeitig Hilfe eintrifft.

Wann ist Alleinarbeit verboten?

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung der ausschlaggebende Faktor für die Zulassung von Alleinarbeit in einem Unternehmen. Dabei wird die jeweilige Tätigkeit einer der drei Gefährdungsstufen gering, erhöht oder kritisch zugeordnet. 

Bei gefährlichen Arbeiten, die einer kritischen Gefährdung entsprechen, ist Alleinarbeit nicht zulässig. Die jeweilige Tätigkeit wird demnach gemäß der DGUV-Regel 112-139 von mindestens zwei Personen ausgeführt. Hierbei gibt es weder Ausnahmen, noch kann das Risiko durch organisatorische oder technische Maßnahmen reduziert werden. 

Arbeiten, die einer kritischen Gefährdung entsprechen müssen immer von mindestens zwei Personen verrichtet werden.

Bei einer erhöhten Gefährdung ist Alleinarbeit prinzipiell verboten. Kann das Risiko jedoch durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen minimiert werden, so wird das Verbot aufgehoben. Dies erfolgt beispielsweise durch die Nutzung einer auf das Unternehmen abgestimmten Personen-Notsignal-Anlage (PNA).

Welche Typen von Alleinarbeit gibt es?

Einzelarbeitsplätze können nach verschiedenen Faktoren unterschieden werden.

Ortsgebunden und ortsungebunden

Zunächst wird geklärt, ob es sich um einen ortsgebundenen oder ortsungebundenen Einzelarbeitsplatz handelt. Alleinarbeit ist an ortsungebundenen Einzelarbeitsplätzen besonders risikoreich, da sich an verschiedenen Orten ein Unfall ereignen kann und je nach verwendetem Notsignal-Gerät nicht immer eine exakte Ortung der Mitarbeitenden möglich ist. Erschwert wird hierbei insbesondere die Indoor-Ortung, wenn sich ein:e Mitarbeiter:in also im Inneren eines Gebäudes befindet.

Zeitlich begrenzt und unbegrenzt

Auch wenn die Definition von Alleinarbeit in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ die zeitliche Begrenzung dieser nicht berücksichtigt, spielt der Zeitfaktor für die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Rolle. Unterschieden wird hierbei zwischen zeitweisen und dauerhaft eingerichteten Einzelarbeitsplätzen.

Unterschiedliche Gefährdungsstufen

Ebenso werden Alleinarbeitsplätze in verschiedene Gefährdungsgruppen eingeteilt. Diese ergeben sich aus der Arbeitsumgebung, sowie der Art der jeweiligen Tätigkeit.

Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr sind solche, bei denen besonders gefährliche Arbeiten verrichtet werden, wie beispielsweise Arbeiten mit Absturzgefahr, Umgang mit Gefahrstoffen, sowie Arbeiten an elektrischen Anlagen. Alleinarbeit ist hier nicht zulässig, wird das Risiko nicht durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen reduziert.

Die BGHM unterscheidet je nach Art der Gefährdung an dem jeweiligen EAP zwischen 11 Gefährdungsgruppen:

Gefährdungsgruppen

Quelle: BGHM-Information 102 Beurteilen von Gefährdungen und Belastung, Oktober 2021. (Es handelt sich hierbei um einen Auschnitt der Gefährdungsgruppen. Die komplette Übersicht finden Sie hier)

Wer darf Alleinarbeit leisten?

Auch in Unternehmen, in denen es Einzelarbeitsplätze gibt und diese zulässig sind, muss beachtet werden, dass nicht jede:r Mitarbeiter:in gesetzlich die Erlaubnis hat, Alleinarbeit zu verrichten. So sind beispielsweise Jugendliche und schwangere Frauen von Alleinarbeit ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende mit chronischen oder psychischen Erkrankungen, beziehungsweise einem erhöhten Gesundheitsrisiko, aber auch Mitarbeiter:innen mit Verdacht auf Suchterkrankungen.

In welchen Branchen existiert Alleinarbeit?

Energie- und Versorgungsunternehmen

Tätigkeiten in der Versorgungsindustrie wie beispielsweise die Instandhaltung der technischen Netzinfrastruktur finden überwiegend in Alleinarbeit statt. Obwohl sich die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter:innen durch moderne Schutzausrüstung verbessert hat, besteht laut den Berufsgenossenschaften weiterhin das Risiko schwerer Unfälle. Um Ihre Alleinarbeiter:innen im Notfall optimal zu schützen, setzen bereits über 50 Unternehmen auf CALIMA.

Kundenstimme

Haupt-Sicherheitsfachkraft von EWE NETZ

“Der Schutz unserer Mitarbeiter:innen hat für uns als Unternehmen die höchste Priorität. Aus diesem Grund wollen wir natürlich die Chancen der Digitalisierung nutzen. CALIMA ist ein benutzerfreundliches und intuitiv nutzbares Produkt. Wir sind überzeugt, damit unsere Mitarbeiter:innen zu jedem Zeitpunkt auf die denkbar beste Art und Weise zu schützen.”

Fallstudie

Logistikunternehmen

Im Logistiksektor arbeiten Mitarbeiter:innen häufig außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen. Durch den Umgang mit Maschinen wie beispielsweise Gabelstaplern, Hubwagen, Förderbändern oder anderen Geräten sind sie einem gewissen Gefährdungspotenzial ausgesetzt. Um sicherzustellen, dass den Mitarbeitenden im Notfall schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, haben bereits einige Unternehmen Ihre Mitarbeiter:innen mit CALIMA ausgestattet.

Kundenstimme

Teamleiter Fuhrparkmanagement von Sievert Logistik SE

“Durch das Notfallsystem und die angebundene Notruf- und Serviceleitstelle können wir so nun zu jeder Zeit und ohne organisatorischen Aufwand sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter:innen bei einem Notfall schnell Erste Hilfe bekommen.”

Fallstudie

Produzierende Unternehmen

In der Nacht- oder Wochenendschicht arbeiten Mitarbeiter:innen in der Produktion häufig alleine. Durch den Umgang mit Maschinen besteht trotz moderner Sicherheitsausrüstung und -schulungen das Risiko schwerer Unfälle. Damit Notfälle der Mitarbeiter:innen nicht unbemerkt bleiben, setzen bereits einige Unternehmen zur Realisierung eines effektiven Notfallmanegements auf CALIMA.

Kundenstimme

Sicherheitsfachkraft bei Hexcel Composites GmbH & Co KG

“Im Zuge der Umstellung von DECT- auf WLAN-Netz haben wir bereits nach smartphonebasierten Lösungen zum Schutz unserer Alleinerbeitenden gesucht. CALIMA hat uns im Vergleich mit anderen Lösungen besonders durch die hohe Benutzerfreundlichkeit und Flexibilität der Notfallkette überzeugt.”

Soziale Einrichtungen

Mitarbeiter:innen in sozialen Einrichtungen arbeiten häufig alleine und sind durch den Umgang mit Patient:innen oder Klient:innen stellenweise der Gefahr von Bedrohung und Gewalt ausgesetzt. Da sich aufgrund von Kostendruck und Fachkräftemangel die Alleinarbeit nicht vermeiden lässt, haben bereits einige soziale Organisationen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter:innen CALIMA implementiert. Bei einer bedrohlichen Situation kann mit CALIMA unbemerkt Hilfe gerufen werden.

Kundenstimme

Bereichsleitung Notrufdienstleistungen und Einsatz-Dienste von DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V.

"CALIMA bietet uns innovative Funktionen, die unsere vorherigen Notfall-Geräte übertreffen und einfach in unsere bestehenden Sicherheitsmaßnahmen integrierbar sind. Wir sind sehr dankbar für diese moderne Lösung, die unseren Mitarbeitenden eine zusätzliche Schutzmöglichkeit bietet und uns das Vertrauen gibt, schnell auf Notfälle reagieren zu können. ”

Fallstudie

Sie haben noch Fragen?

 

Dann kontaktieren Sie uns gerne. Als Ihre Ansprechpartner beantworten wir gerne alle Ihre Fragen.

 

👤 Michael Zerbin

📧 michael@calima.io

📲 +49 157 53224428

 

👤 Katharina Hochmuth

📧 katharina@calima.io

📲 +49 163 5149047

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